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REACH - machen wir es doch zusammen

Es ist nicht leicht, allen REACH-Anforderungen gerecht zu werden. Hierbei ist nicht nur juristisches und chemisches Wissen unentbehrlich, sondern auch praktische Erfahrung. Die grundlegende Frage, die sich jede der REACH-Verordnung unterliegende Firma stellen sollte, ist, in welchem Umfang sie den REACH-Anforderungen gerecht werden muss.

Die Firma THETA Doradztwo Techniczne (THETA Technische Beratung) möchte mit ihrem speziell dazu vorbereiteten Angebot ihren Kunden helfen, den neuen REACH-Pflichten gerecht zu werden und sie besser zu verstehen.

Unser REACH - Angebot

Analyse Ihrer Bedürfnisse hinsichtlich der konkreten aus der REACH-Verodnung resultierenden Pflichten: „Verifizierungsaudit der REACH-Pflichten”

Das Verifizierungsaudit hat zum Zweck, die aus der REACH-Verordnung resultierenden Pflichten zu erkennen und wird mit einem zusammenfassenden Bericht abgeschlossen. Das Verifizierungsaudit berücksichtigt sämtliche Tätigkeitsaspekte, die in der REACH-Verordnung vorgesehen wurden, also aus Sicht eines Herstellers, Importeurs und Anwenders, also jeder Firma, die mit chemischen Produkten zu tun hat.

Sämtliche Audits werden von qualifizierten Auditoren geführt, die über entsprechende, durch akkreditierte Prüfungsunternehmen RW TÜV NORD ausgestellte Zertifikate „Interner REACH-Auditor” verfügen.

Durchführung von sämtlichen, in der REACH-Verordnung vorgesehenen Registrierungs-Verfahren:

  • Die eigentliche Registrierung von Stoffen und Halbprodukten – Wahl des wirtschaftlich gesehen günstigsten Registrierungswegs.
  • Im Rahmen der Registrierung bieten wir die vollständige logistische und sachliche Begleitung an, u.a. Kontakt mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Analyse und Beauftragung von notwendigen Untersuchungen der registrierten Stoffe, Vertretung im Forum zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF – Substance Information Exchange Forum) und im Konsortium, Vertretung der Firma als Drittpartei oder als Alleinvertreter, Ausarbeitung und Einreichung sämtlicher Registrierungsunterlagen, davon auch als IUCLID6-Datei.
  • Datenaktualisierung für die bereits registrierten Stoffe.

 

Im Rahmen weiterer REACH-Pflichten (neben den Registrierungspflichten) bieten wir außerdem:

  • Beratung und Ausarbeitung von sämtlichen Unterlagen die zur Kommunikation mit den Lieferanten, Abnehmern und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) notwendig sind, Kommunikation innerhalb der Lieferkette, Ausarbeitung notwendiger Unterlagen und Anmeldungen u.a:
  • Hilfe bei der Interpretation der Vorschriften über Umsetzung der REACH-Verordnung, Verfolgen der Änderungen in den Vorschriften, Erstellung von Schreiben und Antworten auf rechtliche Anfragen,
  • Vorbereitung von Informationsmaterial für die Abnehmer über Erzeugnisse, die in ihrer Zusammensetzung SVHC-Substanzen beinhalten (besonders Besorgniserregende Stoffe) und Anmeldung der SVHC-Substanzen, die in diesen Erzeugnissen enthalten sind, bei der ECHA,
  • Erstellung von Sicherheitsdatenblättern gemäß den REACH-Anforderungen und/oder der entsprechenden Gefahrenszenarien,
  • Vorbereitung von Informationsmaterial über Gefahren der Stoffe und Gemische, die laut Gesetz keine Erstellung von Sicherheitsdatenblättern erfordern,
  • Vorbereitung von Anträgen um Erteilung einer Zulassung zur Anwendung von Stoffen gemäß dem Anhang XIV der REACH-Verordnung,
  • Anmeldung der PPORD-Substanzen bei der ECHA, also der Substanzen, die gemäß Art. 9 der REACH-Verordnung dazu hergestellt und importiert werden, Produkte und Produktionsverfahren sowie ihre Entwicklung zu untersuchen,
  • Informationserteilung über die Einstufung und Kennzeichnung der in Verkehr zu bringenden chemischen Stoffe,
  • Vorbereitung der obligatorischen chemischen Sicherheitsbeurteilung und des Berichts für die s.g. nicht identifizierten Anwendungen (weitere Anwender),
  • und viele andere Leistungen (zu weiteren Details bitten wir um Kontakt aufnahme),
  • Übersicht und Beurteilung von Stoffen hinsichtlich der Beschränkungen und Verbote bei ihrem Inverkehrbringen gemäß dem Anhang XVII der REACH-Verordnung und der daraus resultierenden Verordnungen für konkrete Gruppen von chemischen Stoffen und Erzeugnissen.

Es ist immer zu beachten, dass im Fall von vielen chemischen Stoffen, sowohl in ihrer eigentlichen Form als auch in Form von Gemischen oder Erzeugnissen zusätzliche Verordnungen beachtet werden sollen, die Beschränkungen beim Import oder Export in und aus der Europäischen Union betreffen. Grundlegend ist hier die Verordnung des Europäischen Parlaments und Rats (EU) 649/2012 über Aus- und Einfuhr von gefährlichen Chemikalien, die auf dem EU-Gebiet das Rotterdamer Übereinkommen umsetzt.

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Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir für jede Anforderung eine individuelle Lösung bieten.